Das richtige Dienstplanprogramm für Eingliederungshilfe
Besonders in der Pflege gestalten sich die Schichtpläne oft schwierig. Individuelle Arbeitszeitmodelle müssen ebenso berücksichtigt werden wie die Wünsche der einzelnen Mitarbeiter. Ein Dienstplanprogramm für Eingliederungshilfe stellt dabei eine große Unterstützung dar. Nicht immer sind alle Beteiligten direkt vor Ort beschäftigt. Fahrdienste, Ausflüge, externe Partner oder unterschiedliche Zweigstellen erschweren das Erstellen eines Schichtplanes.
Standard Systeme hat ein Dienstplanprogramm für Eingliederungshilfe entwickelt, mit dem Sie in Ihrer Einrichtung zeitsparend arbeiten können.
Dienstpläne in der Pflege
Eines der wichtigsten Instrumente in der Personalplanung im Pflegebereich sind die Dienstpläne. Sie stellen sicher, dass alle Bewohner ausreichend versorgt und dabei die Qualitätsrichtlinien eingehalten werden. Neben den Arbeitszeiten regelt ein Dienstplan zudem, welche Pflegekraft bestimmte Aufgabengebiete zugewiesen bekommt. Neben den unterschiedlichen Schichteinsätzen müssen Sie in der Planung weitere Kriterien berücksichtigen:
- Arbeitszeitmodelle
- Urlaub
- Krankheit
- bereits geleistete Einsatzzeiten
Ein Dienstplanprogramm für die Eingliederungshilfe orientiert sich dabei genau an den Vorgaben, sodass ein rechtlich sicherer Dienstplan veröffentlicht wird.
Rechtliche Vorgaben für die Dienstplanung
Neben der Zufriedenheit der Mitarbeiter sind die gesetzlichen Richtlinien das wichtigste Merkmal bei der Erstellung von Einsatzplänen. Der Arbeitgeber besitzt eine Fürsorgepflicht – mindestens vier Tage vor Monatsbeginn müssen den Mitarbeitern die neuen Arbeitszeiten vorliegen. In der Praxis sind mittlerweile zwei Wochen üblich, damit unter Umständen Änderungen vorgenommen werden können oder das Pflegepersonal seine Freizeit einteilen kann.
Das Arbeitszeitgesetz hat vor allem bei der täglichen Schicht- und Feiertagsplanung die höchste Priorität. Erstellen Sie in Ihrer Pflegeeinrichtung Ihre Planung mit einem Dienstplanprogramm für die Eingliederungshilfe von Standard Systeme, sind diese Kriterien bereits hinterlegt und weisen Sie bei einer fehlerhaften Eingabe darauf hin. Die Überprüfung ordnet der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) an.
Weitere Vorschriften müssen integriert werden:
- Bundesurlaubsgesetz
- Mutterschutzgesetz
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Schwerbehindertengesetz
- Mindestlohngesetz
Dienstplanprogramm für Eingliederungshilfe mit den wichtigsten Kriterien
Während vor allem die gesetzlichen Vorgaben automatisch durch das Dienstplanprogramm für die Eingliederungshilfe übernommen werden, sind einige Merkmale im Vorfeld zu beleuchten. So stehen die betrieblichen Ziele im Mittelpunkt. Sie müssen ausreichend Mitarbeiter einplanen, damit eine gleichbleibende Qualität vorherrscht. Zudem sollen natürlich die Kosten für die Mitarbeiter so gering wie möglich gehalten und Überstunden vermieden werden.
Weitere Merkmale für die Einsatzplanung:
- Gewährleistung der Mitarbeiterverträge und den entsprechenden Arbeitszeitmodellen
- Zufriedenheit des Pflegepersonals
- Frühzeitige Information der Mitarbeiter
- Abfedernde Planung auch bei unerwarteten Ausfällen
- Ausgeglichene Dienstplanung nach Kenntnis der arbeitswissenschaftlichen Forschung, um Erschöpfung oder Krankheiten zu vermeiden
- Vermeidung von Urlaubsspitzen
Strategische Merkmale für die Dienstplanung
Ein Dienstplanprogramm für die Eingliederungshilfe kann dafür genutzt werden, dass die monatlichen Einsatzzeiten ausgeglichen sind und sich an den Vormonaten orientieren. Quasi als Kopie werden dabei nur die neuen Wünsche und Gegebenheiten der einzelnen Mitarbeiter angepasst. Alternativ kann ein Rollplan erstellt werden, in welchem sich in bestimmten Abständen die Schichten wiederholen. Damit ist für das Pflegepersonal eine langfristige Planung möglich. Diese Variante ist in der Pflege gern akzeptiert.
Weiterhin können Sie mit dem Dienstplanprogramm für die Eingliederungshilfe arbeiten, wenn Sie die Wünsche Ihrer Mitarbeiter in den Vordergrund stellen. Allerdings ist die Variante besser ergänzend gedacht, da es damit schnell zu Unterbesetzung von Schichten kommen kann.
Informelle Merkmale für die Erstellung von Dienstplänen
Einsatzpläne in der Pflege sind zur Sicherstellung der Qualität notwendig. Zudem geben sie den Mitarbeitern Aufschluss über die Arbeitszeiten in einem bestimmten Zeitraum. Die Erstellung mit einem Dienstplanprogramm für die Eingliederungshilfe gewährleistet die gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte:
- Gültigkeitsdauer des Planes
- Anwendungsbereich (Station, Einsatzort)
- Vollständiger Name des Mitarbeiters
- Mitarbeiterqualifikation und auszuführende Tätigkeit
- Sollarbeitszeit
- eventuelle Mehrarbeit und der Nachweis darüber
- geplanter Dienst
- Abweichungen vom Solldienst
- Erstellungsdatum
- Unterschrift des Dienstplaners
Die zuverlässige Dienstplanung mit einem Programm für die Eingliederungshilfe gibt nicht nur eine Übersicht über die Absicherung der Pflegearbeit, sie dient für die einzelnen Mitarbeiter auch als Basis zur Lohnabrechnung.
Gesetzliche Bestimmungen über die Arbeit in der Pflege
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt die Vorschriften über Pflegearbeit und schützt damit vor allem das Personal. Der Einsatz in Schichten, bei Wochenend- und Feiertagsarbeit ist kräftezehrend, sodass besondere Maßnahmen zum Wohl der Mitarbeiter getroffen werden müssen.
- Die maximale Höchstarbeitsdauer am Tag liegt bei acht Stunden. Beträgt die durchschnittliche Arbeitszeit der letzten sechs Monate weniger als acht Stunden, können auch zehn Stunden am Tag geleistet werden.
- Die Pausenregelung besagt, dass nach sechs Stunden Arbeitszeit eine Ruhepause eingelegt werden muss. Beträgt die gesamte Arbeitszeit mehr als neun Stunden, müssen noch einmal 15 Minuten Pause gemacht werden.
- Die Ruhezeit nach einem Arbeitstag beträgt elf Stunden. In Pflegeeinrichtungen dürfen es auch nur zehn Stunden sein, die Differenz muss innerhalb eines Monats ausgeglichen werden. Rufbereitschaften verkürzen die Ruhezeit um 50 %, hier ist ebenfalls ein Freizeitausgleich notwendig.
- Nachtdienste sind in der Pflege üblich, es gelten die gleichen Arbeitszeitbedingungen wie für Tagschichten hinsichtlich der Pausen- und Ausgleichsregelungen. Mit einem Dienstplanprogramm für die Eingliederungshilfe werden die gesetzlichen Vorgaben übernommen.
- Für die Wochenendarbeit gilt, dass nicht an zwei Wochenenden hintereinander gearbeitet werden darf und mindestens 15 freie Sonntage bestehen.
- Für die Feiertage an sich gibt es keine Regelungen, die Pflege muss abgesichert werden. Hier kann der planende Mitarbeiter mit dem Dienstplanprogramm für Eingliederungshilfe durch eine rollende Planung eine faire Lösung schaffen, jeder Mitarbeiter ist abwechselnd an der Reihe.
- Schwangere Frauen können so lange weiterarbeiten, wie es ihnen möglich ist. Unter Umständen müssen allerdings Arbeitsbereiche neu strukturiert werden.
- Auszubildende unter 18 Jahren unterliegen dem Jugendschutz. Feiertags- und Wochenenddienste müssen daher in der darauffolgenden Woche ausgeglichen werden.
Pflegesoftware von Standard Systeme
Die Pflege von körperlich und mental eingeschränkten Personen ist sehr zeitaufwendig und verlangt ein hohes Maß an Konzentration. Mit der Digitalisierung von Patientenakten und Pflegeplänen können Sie in Ihrer Einrichtung Ressourcen sparen und diese an der richtigen Stelle einsetzen. Wir bieten Ihnen mit unserer care-Family eine modulare und umfassende Pflegesoftware, die in vielen Pflegebereichen genutzt werden kann. Ob ein Dienstplanprogramm für die Eingliederungshilfe, als App für mobile Pflegedienste oder zu Controlling-Zwecken bei Komplexträgern – gestalten Sie Ihre Pflegedokumentation digital und ermöglichen Sie eine bessere Pflege.
Mit den Tools haben Sie die Möglichkeit, schnell und unkompliziert Pflegemaßnahmen anzupassen und den Zugriff darauf zu individualisieren. Zudem kann mit der Pflegesoftware der Kontakt mit den Leistungsträgern auf kürzestem Weg erfolgen.
Gern beraten wir Sie umfassend zu Ihren Möglichkeiten und sind Ihnen bei der Umstellung Ihrer rechtlich verpflichtenden Pflegedokumentation behilflich.
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