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Veränderungen der Begutachtungs-Richtlinie 2021

  • Der GKV-Spitzenverband hat am 22. März 2021 eine überarbeitete Fassung der Richtlinien zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches beschlossen.
  • Wir haben für Sie alle Veränderungen und Neuerungen der Begutachtungs-Richtlinie 2021 herausgearbeitet und diese für Sie in einem Whitepaper gegenübergestellt.
  • Bei Interesse an dem Whitepaper tragen Sie sich gerne in das untenstehende Formular ein.

Der GKV-Spitzenverband hat am 22. März 2021 eine überarbeitete Fassung der Richtlinien zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches beschlossen. Diese gilt für alle Pflegebegutachtungen seit dem 17. Mai 2021.

Die Änderungen beziehen sich laut dem Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) hauptsächlich auf die Feststellung des Pflegegrades relevanten Fähigkeiten der Versicherten und ihre Selbstständigkeit in den verschiedenen Lebensbereichen. Zusätzlich kam es zu einer Konkretisierung der Module. Außerdem wurden die Unterschiede bei den Fähigkeiten und der Selbstständigkeit eines Betroffenen genauer herausgearbeitet.

Gerne haben wir für Sie alle Veränderungen und Neuerungen herausgearbeitet und diese für Sie in einem Whitepaper tabellarisch gegenübergestellt.

  • Kompakt – Alles in einem PDF-Dokument zusammengestellt
  • Übersichtlich – Durch die Tabellenansicht lässt sich schnell unterscheiden
  • Greifbar – Immer dabei – ob Smartphone, Tablet oder Laptop – schnell die Änderungen nachlesen

Bei Interesse tragen Sie sich gerne in das Formular ein. Wir werden Ihnen das Whitepaper dann digital zusenden.


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