Der GKV-Spitzenverband hat am 22. März 2021 eine überarbeitete Fassung der Richtlinien zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches beschlossen. Diese gilt für alle Pflegebegutachtungen seit dem 17. Mai 2021.
Die Änderungen beziehen sich laut dem Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) hauptsächlich auf die Feststellung des Pflegegrades relevanten Fähigkeiten der Versicherten und ihre Selbstständigkeit in den verschiedenen Lebensbereichen. Zusätzlich kam es zu einer Konkretisierung der Module. Außerdem wurden die Unterschiede bei den Fähigkeiten und der Selbstständigkeit eines Betroffenen genauer herausgearbeitet.
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