Startseite » News » TI: Informationen zur Kartenbeantragung eHBA und SMC-B

TI: Informationen zur Kartenbeantragung eHBA und SMC-B

Es gibt Neuigkeiten zur TI-Anbindung! Das elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) mit Sitz in Münster hat den Pilotbetrieb aufgenommen und die Beantragung des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) für fünf weitere Bundesländer freigeschaltet.

Personen, die ihre Berufserlaubnis von einer in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern ansässigen Behörde erhalten haben, können ab sofort einen Antrag für den persönlichen eHBA stellen.

Voraussichtlich im 3. Quartal dieses Jahres wird das eGBR in den Vollbetrieb übergehen und die deutschlandweite Beantragung aktivieren.

Eine TI-Anbindung Ihres Betriebes ist erst dann möglich, wenn Ihnen der persönliche eHBA sowie Ihre SMC-B (Secure Module Card – Betriebsstätte) vorliegt. Die SMC-B kann erst nach der erfolgreichen Ausstellung Ihres eHBA erfolgen. Beide Karten sind für die Nutzung künftiger TI-Fachdienste unabdingbar.

Hier eine kurze Checkliste zu Ihrer Kartenbeantragung in chronologischer Reihenfolge:

1. eHBA
eHBA beantragen -> Antrag eHBA stellen
eHBA mit Vorgangsnummer des eGBR bestellen -> eHBA bestellen

2. SMC-B
SMC-B beantragen -> Antrag SMC-B stellen (nur mit einem gültigen eHBA möglich)
SMC-B mit Vorgangsnummer des eGBR bestellen -> SMC-B bestellen

3. TI-Anbindung durch Standard Systeme
Sobald Ihnen beide Karten (eHBA und SMC-B) vorliegen, melden Sie sich bitte bei uns, damit wir Ihre TI-Anbindung abschließen können.