Nachdem die Refinanzierung für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur lange Zeit unklar war und es im Februar sogar hieß, dass die Verhandlungen um die Refinanzierung gescheitert seien, haben sich der GKV-Spitzenverband und die Pflegeverbände, auf ein Refinanzierungsmodell geeinigt.
Stationäre Einrichtungen und ambulante Dienste sollen für den Anschluss an die TI eine monatliche Pauschale in Höhe von 200,22 Euro (168,25 Euro netto) erhalten, die zunächst 5 Jahre lang gezahlt wird. Die Auszahlung erfolgt dabei quartalsweise. Für den elektronischen Heilberufeausweis werden zudem zusätzlich 7,48 Euro (6,29 Euro netto) monatlich erstattet, bei zwei Ausweisen wird diese Pauschale auch entsprechend zweimal erstattet. Insgesamt beträgt die maximale monatliche Erstattung damit 215,18 Euro (180,82 Euro netto)
Mit der Klärung der Refinanzierung wurde eine große Unsicherheit bei der TI-Anbindung aus dem Weg geräumt. Um entspannt und startklar zu sein, wenn die TI in etwa einem Jahr im Juli 2025 verpflichtend wird, empfehlen wir Ihnen die verbleibende Zeit bis zum verpflichtenden Start der TI zu nutzen und sich frühzeitig um Ihren Anschluss zu kümmern.
Auf der Homepage vom GKV-Spitzenverband wurde Veröffentlichung der Vereinbarung auch eine Arbeitshilfe veröffentlicht, die bei der Registrierung und Beantragung der Finanzierung im Portal des GKV unterstützen soll.
Gerne helfen Ihnen unsere Experten bei Fragen rund um die TI und die Refinanzierung durch den GKV-Spitzenverband weiter. Vereinbaren Sie dazu einfach eine kostenlosen Beratungstermin.
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