Es tut sich was in der Pflege
Die professionelle Pflege kennt kein Wochenende – wer pflegt, pflegt rund um die Uhr. Damit einher gehen hohe Anforderungen an die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, ein wachsender Fachkräftemangel und die Notwendigkeit die Attraktivität des Pflegeberufs zu stärken.
Am 1. Januar 2019 ist nun das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) in Kraft getreten, das ein positives Signal für die Zukunft der Pflege setzen soll.
Was will das PpSG?
Wie profitiert die Pflege vom PpSG?
Was kann das PpSG für die Pflege?
In der Pflege liegt der Fokus des PpSG’s auf der Entlastung der Pflege durch Investitionen in die Digitalisierung. Zum Beispiel in den Bereichen Dienst- und Tourenplanung, Entbürokratisierung der Pflegedokumentation, dem internen Qualitätsmanagement sowie der Abrechnung von Pflegeleistungen.
Was müssen Sie tun um die Förderung zu erhalten?
Seit Anfang Mai 2019 stehen die konkreten Richtlinien zur Förderung der Digitalisierung durch den GKV-Spitzenverband zur Verfügung. Laden Sie sich hier die offiziellen Richtlinien zur Förderung herunter und füllen Sie direkt Ihren Antrag auf Fördermittel für die Anschaffung von Pflegesoftware von Standard Systeme aus!
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Aktuelle Informationen des Bundesgesundheitsministeriums finden Sie hier!
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