Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 27. Juli 1976 besteht die Pflicht zur ärztlichen Dokumentation. Mit weiteren BGH-Urteilen wurde diese Pflicht auch auf den pflegerischen Bereich ausgeweitet. Bei der lückenlosen Pflegedokumentation muss der schriftliche Nachweis der sachgerechten Pflege, Betreuung und Versorgung der Bewohner geleistet werden. Dabei wird jede Maßnahme festgehalten, die im Rahmen des Pflegeprozesses durchgeführt oder geplant wird. Eine digitale Akte der softwarebasierten Pflegedokumentation enthält alle relevanten Informationen und Daten zu Diagnose, Therapie und präventiven Maßnahmen. Das Pflegepersonal wird dadurch bei der Durchführung von Kontroll- und Routinetätigkeiten entlastet.
Statistiken über den Digitalisierungsstand in der deutschen Pflegebranche fallen unterschiedlich aus: In einer Studie des IGES-Instituts im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums hatten 2017 rund 27 Prozent der befragten Einrichtungen in der Altenpflege angegeben, eine elektronische Pflegedokumentation einzusetzen. Im Gemeinschaftsvorhaben „Pflege 4.0“ der Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege und des Bundesarbeitsministeriums bekundeten dagegen 77 Prozent der Befragten, elektronisch zu dokumentieren. Im Rahmen des Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) führte das IGES Institut im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit im ersten Halbjahr 2020 eine weitere Untersuchung durch, um das Ausmaß der Technikausstattung von Pflegeeinrichtungen in der Langzeitpflege zu ermitteln. Die Auswertung der Befragung zeigt unter anderem, dass der Technikeinsatz im Bereich betriebliche Verwaltung und Organisation in Pflegeeinrichtungen insgesamt höher ist, als im Bereich der pflegerischen Versorgung (Pflege und Betreuung). Sensor- und computergestützte Systeme werden von 30 bis 40 Prozent der Einrichtungen genutzt. Ein regelmäßiger digitaler Datenaustausch mit anderen Akteuren des Gesundheitswesens findet in den untersuchten Pflegeeinrichtungen mehrheitlich noch nicht statt. Als Hemmnisse für den weiteren Ausbau der Techniknutzung werden am häufigsten Finanzierungsprobleme genannt, gefolgt von potenziellen Akzeptanzproblemen bei älteren Beschäftigten und dem hohen Zeitaufwand, der mit der Einführung neuer Technik verbunden ist.
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Der gesamte Artikel in der Ausgabe 02/2021 im Fachmagazin NOT erschienen.
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